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   BGH, 23.08.1966 - 5 StR 383/66   

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https://dejure.org/1966,2554
BGH, 23.08.1966 - 5 StR 383/66 (https://dejure.org/1966,2554)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1966 - 5 StR 383/66 (https://dejure.org/1966,2554)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66 (https://dejure.org/1966,2554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen des Unterbleibens der Verlesung eines Gutachtens in der Hauptverhandlung - Voraussetzungen der Aufhebung von Strafaussprüchen aufgrund von Verfahrensfehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    So liegt es zum Beispiel, wenn ein psychiatrischer Sachverständiger an die Ergebnisse einer nicht von ihm selbst oder unter seiner Verantwortung durchgeführten Blutalkoholbestimmung anknüpft (OLG Köln, NJW 1964, 2218 [OLG Köln 07.07.1964 - Ss 181/64]; Celle, NJW 1964, 462; BGH, Beschluß vom 23. August 1966, 5 StR 383/66, unter Bezugnahme auf die angeführten Oberlandesgerichtsurteile).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund

    Unter diesen Umständen sprachen entscheidende Gesichtspunkte dafür, daß die Gutachter nicht in privater Eigenschaft, sondern im Auftrag oder jedenfalls mit genereller oder besonderer Genehmigung des Behördenleiters amtlich tätig geworden waren; das hätte zur Erfüllung des Erfordernisses eines Handelns für die Behörde ausgereicht (BGH VRS 11, 444; BayObLG NJW 64, 1192; BGH, Urteil vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; vgl. auch BayObLG NJW 53, 194; BGH, Urteile vom 19. April 1956 - 4 StR 84/53 - und vom 7. Mai 1956 - 5 StR 157/56 - insbesondere zur Verlesbarkeit von Blutalkoholgutachten).
  • BGH, 18.07.1967 - 1 StR 222/67

    Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung im Zusammenhang mit der Anhörung von

    Darin sieht die Revision mit Recht einen Verstoß des Tatrichters gegen das Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung (§ 250 StPO) Die von Dr. Thoma und Dr. Röhm ermittelten Untersuchung ergebnisse waren ein kraft besonderer Fachkunde ermittelter und vom Tatrichter zur Überführung des Angeklagten mitverwerteter Befund; bei seiner Feststellung hätte die Strafkammer entweder ebenso verfahren müssen wie bei dem Chemiker Dr. Koll, also Dr. Thoma oder Dr. Röhm (sofern sie die anderen Untersuchungen gemeinsam vorgenommen haben) oder beide (jeden über die von ihm etwa allein durchgeführten Prüfungen) als Sachverständigen vernehmen müssen oder sie hätte ihr namens des Bayerischen Landeskriminalamts erstattetes schriftliches Gutachten gemäß § 256 Abs. 1 StPO verlesen müssen (BGH Beschluß vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; dem Urteil vom 18. Dezember 1964 - 4 StR 437/64 entnimmt der Senat keine gegenteilige Ansicht).
  • BGH, 20.09.1967 - 2 StR 438/67

    Strafbarkeit wegen Raubes - Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte -

    Da somit nicht ersichtlich ist, daß eine Sachlage gegeben ist, wie sie dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66 - (NJW 1967, 299) zugrunde liegt, kann dahinstehen, ob der erkennende Senat dieser Entscheidung beitreten könnte.
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